ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

DER FERIENDORF GANZLIN GMBH | STAND 10.12.2023

 

(im Folgenden das „Hotel“ genannt) hinsichtlich des Beech Resort Plauer See.

  • §1 ANWENDUNGSBEREICH
  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge hinsichtlich sämtlicher Leistungen, die das Hotel gegenüber dem Gast, dem Veranstalter und sonstigen Vertragspartnern (im Folgenden der „Kunde“ genannt) erbringt, insbesondere für Verträge über Überlassung von Hotelzimmern.
  2. AGB des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn das Hotel diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
  • §2 VERTRAGSSCHLUSS
  1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Macht das Hotel dem Kunden ein verbindliches Angebot, kommt der Vertrag durch die Annahme des Angebots durch den Kunden zustande. In beiden Fällen steht es dem Hotel frei, die Buchung in Textform zu bestätigen.
  2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde.
  3. Bei Buchungen der Rate „BEECH Flexibel“ ist der Gesamtreisepreis direkt im Hotel zu begleichen.
  4. Bei Buchungen der Rate „BEECH Limited“ ist der Reisepreis zu 100 % zum Zeitpunkt der Buchung über eine Kreditkarte zu entrichten.
  5. Bei Buchungen einer Promotion oder weiteren rabattierten Rate ist der Reisepreis zu 100 % zum Zeitpunkt über eine Kreditkarte zu entrichten.
  6. Bei Buchungen auf der Website https://www.beechresort-plauer-see.com ist eine gültige Kreditkarte vom Kunden zu hinterlegen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass das Hotel bzw. ein von diesem Dienstleister die jeweils fälligen Zahlungen von der Kreditkarte abbucht.
  7. Die Unter- oder Weitervermietung oder die unentgeltliche Nutzung von überlassenen Leistungen durch Dritte sowie die Nutzung zu andere Beherbergungszwecken ist nur gestattet, wenn das Hotel dies ausdrücklich gestattet. Das Hotel kann nach eigenem Ermessen auf Anfrage eine schriftliche Ausnahme erteilen.
  • §3 ZIMMERNUTZUNG,

ZIMMERÜBERGABE, ABREISE

  1. Die Zurverfügungstellung der Zimmer erfolgt ausschließlich zu Beherbergungszwecken.

Der Kunde haftet dem Hotel für sämtliche Schäden, die durch ihn oder durch Dritte, die auf dessen Veranlassung die Leistungen des Hotels erhalten, verursacht werden. Dies gilt insbesondere hinsichtlich sogenannter Kontingentverträge.

  1. Der Kunde hat, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart, keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer.
  2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden am Anreisetag –sofern nicht anders vereinbart- ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Sofern nichts anderes vereinbart, hält das Hotel reservierte Zimmer bis 18.00 Uhr für den Kunden frei. Danach hat das Hotel das Recht, das Zimmer anderweitig zu vergeben, ohne dass der Kunde hieraus Rechte oder Ansprüche herleiten kann.
  3. Die Zimmer müssen am Abreisetag -sofern nicht anders vereinbart- spätestens um 10.00 Uhr geräumt sein. Danach kann das Hotel über den dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 16.00 Uhr den Tageszimmerpreis in Rechnung stellen, ab 16.00 Uhr 100 % des vollen Logispreises (Listenpreis).
  • §4 VERANSTALTUNGEN / TAGUNGEN
  1. Der Kunde hat dem Hotel die endgültige Teilnehmerzahl an einer Veranstaltung / Tagung spätestens sieben Tage vor deren Beginn mitzuteilen. Sofern der Kunde dabei eine höhere als die vereinbarte Teilnehmerzahl mitteilt, wird diese höhere Teilnehmerzahl nur dann Vertragsbestandteil, wenn das Hotel dem schriftlich zustimmt. Stimmt das Hotel nicht schriftlich zu, ist der Kunde zu einer Durchführung der Veranstaltung / Tagung mit einer höheren Teilnehmerzahl nicht berechtigt. Stimmt das Hotel zu, richtet sich die Abrechnung nach der neuen Vereinbarung (gegebenenfalls mit zusätzlichen Aufwendungen). Ein Anspruch des Kunden auf Zustimmung besteht nicht.
  2. Verschiebt sich der vereinbarte Zeitpunkt des Beginns einer Veranstaltung / Tagung, so ist das Hotel berechtigt, dem Kunden sämtliche hierdurch entstandenen Mehrkosten in Rechnung zu stellen.
  3. Reservierte Räume stehen dem Kunden nur innerhalb des schriftlich vereinbarten Zeitraums zur Verfügung. Raumänderungen bleiben vorbehalten, soweit diese unter Berücksichtigung der Interessen des Hotels für den Kunden zumutbar sind.
  4. Bei Veranstaltungen, die über Mitternacht hinausgehen, kann das Hotel pro gebuchter Servicekraft und je angefangener Stunde ab 35,- Euro und bis zu 80,- Euro (für das Hotelmanagement) zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer in Rechnung stellen.
  5. Sämtliche behördliche Genehmigung hat der Kunde auf eigene Kosten zu beschaffen, sofern schriftlich nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Dem Kunden obliegt die Einhaltung aller relevanten (ordnungs-) rechtlichen Vorgaben. Für die Veranstaltung an Dritte zu zahlende Abgaben wie z.B. GEMA-Gebühren, Vergnügungssteuer und Ähnliches sind durch den Vertragspartner unverzüglich an den Gläubiger zu zahlen.
  6. Der Kunde haftet für das Verhalten seiner Mitarbeiter, der Veranstaltungsteilnehmer sowie sonstiger Hilfskräfte wie für sein eigenes Verhalten. Das Hotel kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten verlangen.
  7. Der Abschluss einer erforderlichen Versicherung für eingebrachte Gegenstände ist ausschließlich Angelegenheit des Kunden.
  8. Der Kunde darf grundsätzlich keine Speisen und Getränke zu den Veranstaltungen mitbringen. In Sonderfällen kann eine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen werden; in diesen Fällen wird eine Gemeinkostengebühr unter Abzug des anteiligen Wareneinsatzes berechnet (Korkgeld).
  9. Jede Art von Werbung, Information etc. des Kunden, durch die ein Bezug zum Hotel, insbesondere durch Verwendung des Hotelnamens, hergestellt wird, bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Hotels.
  • §5 PREISE, ZAHLUNGEN, AUFRECHNUNG UND ABTRETUNG
  1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und vom Hotel zugesagten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weiter in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten Preise des Hotels zu bezahlen. Dies gilt auch für von ihn veranlassten Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
  3. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadenersatz.
  4. Die vereinbarten Preise schließen die gesetzlich gültige Mehrwertsteuer ein. Sollte sich der auf die vertraglichen Leistungen jeweils anzuwendende Umsatzsteuersatz nach Vertragsschluss erhöhen oder reduzieren, so kann das Hotel die Preise entsprechend anpassen.
  5. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung nach den vertraglichen Vereinbarungen vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5 % anheben.
  6. Das Hotel ist berechtigt, die Preise zu erhöhen, wenn kommunale Abgaben (Kulturförderabgabe, Kurtaxe, etc.) auf die Beherbergung erhoben werden. Die Preiserhöhung ist begrenzt auf die Kosten der oben angegebenen Abgaben.
  7. Die Rechnungen des Hotels sind – soweit nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen vereinbart sind – mit dem Zugang der Reservierungsbestätigung sofort, ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Verzugszinsen bei Unternehmen in Höhe von 10% und bei Verbraucher in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
  8. Die Unter- und Weitervermietung überlassener Zimmer, sonstiger Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zur Vorstellungsgesprächen, Verkauf- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Abs. 1 S. 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
  9. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie oder ähnlichem zu verlangen. Erfolgt eine Vorauszahlung nicht innerhalb der vereinbarten Frist, so kann das Hotel vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen.
  10. In begründeten Fällen (z. B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges) ist das Hotel berechtigt, eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder eine erhöhte Sicherheitsleistung in Höhe der zu erwartenden Beherbergungskosten zu verlangen.
  11. Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder eine Sicherheitsleistung zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß den vorstehenden Regelungen geleistet wurde.
  12. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.
  • §6 STORNIERUNG / REDUZIERUNG
  1. Ein Rücktritt des Kunden von dem Beherbergungsvertrag bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. Ohne eine Zustimmung des Hotels ist der Kunde bei nicht in Anspruch genommenen Zimmern verpflichtet, 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für jede gebuchte Übernachtung zu bezahlen, soweit eine Weitervermietung nicht möglich ist. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der o. a. Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Der Kunde kann das Zimmer bei einer mehrtägigen Buchung nicht mehr beanspruchen, wenn er am ersten Tag der Reservierung ohne Rücksprache mit dem Hotel nicht anreist.

In diesem Fall ist das Hotel berechtigt und verpflichtet, das Zimmer für den verbleibenden Zeitraum weiter zu vermieten, soweit dies möglich ist.

  1. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel ausübt.
  2. Leistungen von Dritten oder Sonderleistungen (z. B. Torten, Blumen, etc.), die infolge der Stornierung nutzlos werden, sind vom Kunden vollständig zu bezahlen.
  3. Buchungen im Rahmen der Rate „BEECH Flexibel“ können bis 3 Tage vor Anreise (bis 18:00 Uhr) kostenfrei storniert werden. Ab 18:00 Uhr werden 90% Stornierungsgebühr berechnet.
  4. Buchungen im Rahmen der Rate „BEECH Limited“ können bis 14 Tage vor Anreise (bis 18:00 Uhr) kostenfrei storniert werden. Ab 18:00 Uhr werden 90% Stornierungsgebühr berechnet.
  5. Buchungen einer Promotion oder weiteren rabattierten Rate können ab Buchungszeitpunkt nicht mehr kostenfrei storniert werden. Es werden 90% Stornierungsgebühr berechnet.
  6. Bei einer Stornierung bzw. Reduzierung von gebuchten Veranstaltungen und Tagungen (inklusive Zimmerbuchungen, Verpflegung, Rahmenprogramm etc.) gelten die folgenden Fristen und Schadensersatzregelungen:
  7. a) 5 bis 25 Zimmereinheiten
    bis 6 Wochen vor der Veranstaltung sind 50% der Übernachtungen und Veranstaltungsumsätze kostenfrei stornierbar
    • bis 4 Wochen vor der Veranstaltung sind 30% der Übernachtungen und Veranstaltungsumsätze kostenfrei stornierbar
    • bis 1 Woche vor der Veranstaltung sind 5% der Übernachtungen und Veranstaltungsumsätze kostenfrei stornierbar
  8. b) 26 bis 75 Zimmereinheiten
    bis 3 Monate vor der Veranstaltung sind 50% der Übernachtungen und Veranstaltungsumsätze kostenfrei stornierbar
    • bis 4 Wochen vor der Veranstaltung sind 15% der Übernachtungen und Veranstaltungsumsätze kostenfrei stornierbar
    • bis 2 Wochen vor der Veranstaltung sind 5% der Übernachtungen und Veranstaltungsumsätze kostenfrei stornierbar
    • bis 1 Woche vor der Veranstaltung sind 2 Übernachtungen und Veranstaltungsteilnehmer kostenfrei stornierbar
  9. c) ab 76 Zimmereinheiten
    bis 6 Monate vor der Veranstaltung sind 50% der Übernachtungen und Veranstaltungsumsätze kostenfrei stornierbar
    • bis 8 Wochen vor der Veranstaltung sind 10% der Übernachtungen und Veranstaltungsumsätze kostenfrei stornierbar
    • bis 3 Wochen vor der Veranstaltung sind 5% der Übernachtungen und Veranstaltungsumsätze kostenfrei stornierbar
    • bis 1 Woche vor der Veranstaltung sind 3 Übernachtungen und Veranstaltungsteilnehmer kostenfrei stornierbar
  10. d) Veranstaltungen / Tagungen als
    Exklusivvermietungen erhalten eine individuelle Stornierungs- und Reduzierungsvereinbarung in ihrem Vertrag.
  11. Der Kunde ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass der Schaden des Hotels nicht gegeben oder geringer ist.
  12. Sofern das Hotel die stornierte Leistung im vereinbarten Zeitraum anderweitig gegenüber Dritten erbringen kann, reduziert sich der Schadensersatz des Kunden um den Betrag, den diese Dritten für die stornierte Leistung zahlen, maximal jedoch bis zum Entfallen des gesamten Schadensersatzes.
  • §7 RÜCKTRITT DES HOTELS

Das Hotel ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere wenn

  1. a) eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet wird,
  2. b) die Erfüllung des Vertrages wegen höherer Gewalt, Streik oder anderer vom Hotel nicht zu vertretender Umstände unmöglich ist,
  3. c) Zimmer / Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen (z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks) gebucht werden.
  4. d) das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.
  • §8 FREMDLEISTUNGEN

Neben den Hotelleistungen kann das Hotel dem Kunden Fremdleistungen vermitteln (z.B. Fahrräder, Ausflüge). Fremdleistungen werden nicht vom Hotel durchgeführt, sondern von Dritten in eigener Verantwortung und Rechnung erbracht. Eine Haftung des Hotels für Fremdleistungen besteht daher nicht.

  • §9 HAFTUNG DES HOTELS / VERJÄHRUNG
  1. Die Haftung des Hotels im Bereich der eigenen Leistungserbringung ist ausgeschlossen (nachfolgend der „Haftungsausschluss“ genannt), sofern dies nicht in nachfolgenden Vorschriften anders geregelt ist:
  2. a) Der Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht in einer das Erreichen des Vertragszweckes gefährdenden Weise verursacht wurden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung ist dabei jedoch auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen jede Vertragspartei aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste.
  3. b) Der Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
  4. c) Der Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
  5. d) Der Haftungsausschluss gilt nicht gegenüber Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.
  6. Soweit die Haftung des Hotels ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung seiner gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
  7. Der Kunde ist verpflichtet, erkennbare Mängel bei der Leistung des Hotels unverzüglich, spätestens bei Abreise, dem Hotel gegenüber anzuzeigen.
  8. Ein Verwahrungsvertrag zwischen dem Hotel und dem Kunden hinsichtlich eines auf dem Hotelgrundstück abgestellten Kraftfahrzeugs kommt nicht zustande. Eine Bewachung findet nicht statt. Das Hotel haftet bei Abhandenkommen oder Beschädigungen des Kraftfahrzeugs (einschließlich dessen Inhalts) nicht.
  9. Zurückgebliebene Sachen des Kunden / Hotelbenutzenden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Das Hotel bewahrt die Sachen 6 Monate auf und berechnet dafür eine angemessene Geldleistung. Danach werden die Sachen, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.
  10. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen das Hotel aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag verjähren nach Ablauf eines Jahres, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangt haben müsste. Dies gilt nicht für Ansprüche, die auf Ersatz von Körper- und Gesundheitsschäden gerichtet oder auf grobes Verschulden gestützt sind.
  • §10 RECHT

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist für Streitigkeiten im kaufmännischen Bereich der Sitz des Hotels.

Ganzlin, Dezember 2023

Feriendorf Ganzlin GmbH
Beech Resort Plauer See
Dresenower Mühle 9
19395 Ganzlin

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